75 Prozent der Erwerbstätigen verfügen über keine Absicherung ihrer Arbeitskraft. Ein Grund: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist häufig zu teuer – zum Beispiel für überwiegend körperlich Tätige wie Handwerker oder Pflegekräfte. Für viele kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative sein: Sie zahlt, wenn mindestens eine elementare Fähigkeit verloren geht. Wer etwa durch eine Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr gehen, sehen oder hören kann, kann damit seine Einkommensverluste ausgleichen: http://bit.ly/ft-grndfhgkt
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Was kann man also tun, um sich abzusichern? „Die BU ist sicherlich der Königsweg“, sagt Philip Wenzel, Experte für Arbeitskraftabsicherung aus Kemnath in der Oberpfalz. „Sie sichert als einzige das Einkommen ab, das man durch seinen Beruf und die dazu notwendigen Fertigkeiten verdient.“ Bereits wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nur noch die Hälfte seiner Arbeit verrichten kann, gibt’s Geld. Dazu muss die ärztliche Prognose gestellt sein, dass man für mindestens sechs Monate ausfällt bzw. nur die Hälfte seiner Arbeit im zuletzt ausgeübten Beruf leisten kann. Einen Jobwechsel kann der Versicherer in der Regel nicht verlangen. Im Versicherungsjargon nennt man das den Verzicht auf abstrakte Verweisung – auf den man als Kunde beim Abschluss unbedingt achten sollte.
Nachteil der BU: Wer Vorerkrankungen oder ein besonders hohes Berufsrisiko hat, der bekommt mitunter keinen Versicherungsschutz – oder die Policen werden wegen hoher Risikoaufschläge so teuer, dass sie kaum zu bezahlen sind. Vor allem Handwerker, die aufgrund ihrer harten körperlichen Arbeit den Schutz am meisten benötigen, können sich die Policen deshalb kaum noch leisten.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Als beste Alternative zur BU gilt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV). Sie leistet wie die BU bei allen gesundheitlichen Einschränkung, sichert allerdings nur den generellen Verlust der Erwerbsfähigkeit ab – und nicht den Beruf. Ein Industriekaufmann könnte also durchaus gezwungen sein, als Nachtwächter zu arbeiten. „Außerdem trägt der Kunde das Risiko einer Umschulung und der damit verbundenen Kosten selbst“, so Wenzel. Wann genau es Geld gibt, ist nicht einheitlich geregelt. Viele Anbieter leisten, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. „Die verlangte Restarbeitskraft kann aber auch bei einer oder zwei Stunden liegen. Hier lohnt sich ein Vergleich der Bedingungen durch einen Fachmann.“
Die EUV eignet sich gut für alle, deren Arbeitskraft vor allem auf geistigem Leistungsvermögen beruht – und für diejenigen, die psychische Erkrankungen absichern möchten. „Wer wegen einer Depression nicht mehr arbeiten kann, kann das für gewöhnlich in keinem Beruf mehr“, sagt Wenzel. Körperlich Tätige können hingegen leichter auf einen körperlich weniger anspruchsvollen Job verwiesen werden und haben es dadurch schwerer, die Leistung zu erhalten.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) zielt nicht auf berufliche Fertigkeiten ab, sondern auf die Einschränkung körperlicher Grundfähigkeiten und Sinne. Eine gute Police leistet, wenn man für 6 Monate einen Sinn oder eine Grundfähigkeit verliert oder in dieser entsprechend eingeschränkt ist. Grundsätzlich sind die Sinne Hören, Sehen, Sprechen versichert und dann das Gehen, Stehen, Sitzen, Hände, Arme, Knien und Bücken und meistens auch das Autofahren. „Wie aber das Knien genau definiert ist, regelt jeder Versicherer anders“, erklärt Wenzel. Sein Tipp: „Das Autofahren wird als Auslöser meist unterschätzt, deckt aber einige Auslöser früher ab als diese selbst. Während man zum Beispiel bei der Grundfähigkeit ‚Sehen‘ erst eine Leistung erhält, wenn man 95 Prozent der Sehfähigkeit verloren hat, muss man den Führerschein bereits abgeben, wenn die Sehleistung weniger als 50 Prozent beträgt.“
Psychische Erkrankungen sind deutlich schlechter abgesichert als bei BU und EUV. Über den häufig angebotenen Pflege-Leistungsbaustein sind sie zwar meist eingeschlossen, aber eben nur, wenn man pflegebedürftig wird. Viele Anbieter leisten auch bei einer gesetzlich angeordneten Betreuung oder starken intellektuellen Beeinträchtigungen. „Als Einkommensabsicherung ist die GFV eine Notlösung“, findet Wenzel. „Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen Auslösern und Einkommen. Eine Leistung genau dann, wenn mein Gehalt wegfällt, ist zwar möglich, aber auch rein zufällig.“
Multi-Risk-Versicherung
Die Multi-Risk-Versicherung (MRV) oder funktionelle Invaliditätsversicherung ist eine Unfallrentenversicherung, die durch Zusatzbausteine ihren Leistungsumfang um Organschäden, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Krebs oder den Verlust von Grundfähigkeiten verbessert. Die MRV leistet aber zum Beispiel erst, wenn nach einem Unfall eine Invalidität von 50 Prozent besteht. Während bei der Grundfähigkeitsversicherung schon der Verlust einer einzigen Grundfähigkeit zur Leistung führt, muss der Versicherte bei der MRV 3 bis 4 Grundfähigkeiten verlieren. In ähnlichem Maße sind auch die anderen Auslöser eingeschränkt.