Corona – Hitze am Arbeitsplatz

Ob mit Atemmaske oder ohne – wenn es im Büro zu warm ist, fällt es schwer, sich zu konzentrieren. Zuerst leidet die Leistungsfähigkeit und im schlimmsten Fall drohen sogar gesundheitliche Probleme. Der Gesetzgeber hat daher Regeln festgelegt, ab wann Ihr Arbeitgeber aktiv werden muss.

Aber welche Maßnahmen sind überhaupt sinnvoll? Was muss sein und was nicht? Hier gibt’s die wichtigsten Regelungen und nützliche Tipps: https://bit.ly/hitze_arbeitsplatz

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Hitze am Arbeitsplatz

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz und ungünstige Sonneneinstrahlung können sich negativ auf Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitsqualität auswirken. Ihr Chef muss deshalb Maßnahmen ergreifen, damit Sie auch bei Hitze einen kühlen Kopf bewahren. Aber gilt das auch im Homeoffice?

Wir haben zusammengefasst, welche Arbeitsbedingungen gesetzlich vorgeschrieben sind und geben Tipps, was Sie aktiv gegen die Sommerhitze an Ihrem Arbeitsplatz tun können – egal ob daheim oder im Büro.

Arbeiten bei Hitze – so geht’s

Ist das noch Sommer – oder schon Fieber? Wenn es im Büro zu warm ist, fällt es schwer, sich zu konzentrieren und der Körper muss sich immer mehr anstrengen, um die Temperatur zu regulieren. So leidet zuerst die Leistungsfähigkeit – und im schlimmsten Fall drohen sogar gesundheitliche Probleme. Der Gesetzgeber hat daher reagiert und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Regeln festgelegt, ab wann Ihr Arbeitgeber aktiv werden muss.

Aber welche Maßnahmen sind überhaupt sinnvoll? Was muss sein und was nicht? Und welche Rechte haben Sie im Homeoffice. Wir haben die wichtigsten Regelungen und nützliche Tipps hier im Gothaer Ratgeber zusammengestellt.

Ausreichend trinken

Mit den Temperaturen steigt auch der Flüssigkeitsbedarf. Trinken ist jetzt besonders wichtig, um den Körper fit und gesund zu halten. Zum Glück gibt’s das wichtigste Lebensmittel in Deutschland nicht nur preiswert, sondern auch fast überall in guter Qualität direkt aus der Leitung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit am Tag – bei körperlichen Tätigkeiten sollten es sogar deutlich mehr sein. Eigentlich reicht Wasser voll und ganz aus – wem das auf Dauer zu langweilig wird, dem raten die Experten zu Schorlen oder ungesüßten Tees. Auch wasserreiche Nahrung wie Tomaten, Gurken oder Melone sind bestens geeignet, um den Flüssigkeitshaushalt auszugleichen.

Weitere Tipps

  • Nicht auf den Durst warten: Wer durstig ist, leidet bereits unter Flüssigkeitsmangel.
  • Getränke in Sichtweite erinnern daran, über den Tag verteilt regelmäßig zu trinken.
  • Zu viel auf einmal bringt nichts: Der Körper kann nur kleine Mengen auf einmal verarbeiten, der Rest wird ungenutzt ausgeschieden.
  • Zu schnelles Trinken und eiskalte Getränke können Magenbeschwerden verursachen.
  • Koffein- und alkoholhaltige Getränke vermeiden: Sie regen den Stoffwechsel an und entziehen dem Körper durch ihre harntreibende Wirkung Flüssigkeit.

Maßnahmen gegen Hitze im Büro: Hierzu ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet

Die schlechte Nachricht vorweg: Ein allgemeines Recht auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht – weder zu Hause noch im Büro oder auf der Baustelle. Unternehmen haben aber eine allgemeine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz.

In der ArbStättV hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Arbeitgeber für ein gesundheitlich zuträgliches Klima sorgen muss. Ab 26 Grad sollten Maßnahmen ergriffen werden, um das Arbeiten im Büro erträglicher zu machen. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet – und ab 35 Grad ist ein Raum laut ArbStättV nicht mehr als dauerhafter Arbeitsplatz geeignet.

Was also tun? Häufig zum Einsatz kommen Sonnenschutzvorrichtungen wie Jalousien oder hitzereflektierende Folien an den Fenstern. Auch die Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden ist je nach Job denkbar – und natürlich die Lockerung von Bekleidungsregeln: Nur die wenigsten Unternehmen verlangen heute noch im Sommer Krawatte oder Businesskostüm von ihren Mitarbeitern.

Elektronische Geräte geben Hitze ab und erhöhen die Raumtemperatur noch zusätzlich. Also: Alles abschalten, was nicht zwingend benötigt wird. Besonders arbeitnehmerfreundliche Unternehmen spendieren in den heißen Monaten auch gekühlte Getränke oder Ventilatoren, die zumindest die gefühlte Temperatur zwischenzeitlich reduzieren können.

Maßnahmen gegen Hitze im Büro: Hierzu ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet

Die schlechte Nachricht vorweg: Ein allgemeines Recht auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht – weder zu Hause noch im Büro oder auf der Baustelle. Unternehmen haben aber eine allgemeine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz.

In der ArbStättV hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Arbeitgeber für ein gesundheitlich zuträgliches Klima sorgen muss. Ab 26 Grad sollten Maßnahmen ergriffen werden, um das Arbeiten im Büro erträglicher zu machen. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet – und ab 35 Grad ist ein Raum laut ArbStättV nicht mehr als dauerhafter Arbeitsplatz geeignet.

Was also tun? Häufig zum Einsatz kommen Sonnenschutzvorrichtungen wie Jalousien oder hitzereflektierende Folien an den Fenstern. Auch die Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden ist je nach Job denkbar – und natürlich die Lockerung von Bekleidungsregeln: Nur die wenigsten Unternehmen verlangen heute noch im Sommer Krawatte oder Businesskostüm von ihren Mitarbeitern.

Elektronische Geräte geben Hitze ab und erhöhen die Raumtemperatur noch zusätzlich. Also: Alles abschalten, was nicht zwingend benötigt wird. Besonders arbeitnehmerfreundliche Unternehmen spendieren in den heißen Monaten auch gekühlte Getränke oder Ventilatoren, die zumindest die gefühlte Temperatur zwischenzeitlich reduzieren können.


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