Schäden in der Bauphase

Ob Wetterschäden, Vandalismus oder ein Helfer, der unglücklich in einen Nagel tritt: Während der Bauphase kann so einiges schiefgehen. Umso wichtiger, bereits in diesem frühen Stadium richtig abgesichert zu sein.

Die WirtschaftsWoche hat einmal die wichtigsten Versicherungen zusammengefasst, mit denen Sie sich als Häuslebauer und Ihr Bauprojekt schützen sollten: http://bit.ly/wiwo_bau

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Die Bauphase

Häuslebauen liegt im Trend. Klar, die niedrigen Zinsen sorgen eben für einen regelrechten Bau-Boom. Alleine im Jahr 2014 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 245.000 Genehmigungen für Wohngebäude in Deutschland. Was viele Bauherren nicht wissen: Bereits während der Bauphase kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an. „Mit Bauvorhaben sind teils erhebliche Haftungsrisiken verbunden – die nur selten über die Privathaftpflicht mit abgedeckt sind“, erläutert Stefan Opalka, Sach- und Haftpflicht-Experte beim Verband öffentlicher Versicherer in Düsseldorf. Das Problem: Nach dem BGB haftet man in Deutschland für Schäden unbegrenzt, also im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen. Für die Phase direkt nach dem Grundstückskauf gibt es deshalb die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Liegt das erworbene Land noch längere Zeit brach und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt bebaut, haftet der Grundstücksbesitzer dennoch bereits bei Unfällen auf dem unbebauten Grundstück, wenn andere zu Schaden kommen.

Spätestens mit Baubeginn sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Während der Bauphase haftet der Bauherr bei eventuellen Schadenersatzansprüchen. Tipp: die Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits beim Grundstückskauf abschließen, sofern klar ist, dass das Gebäude voraussichtlich binnen zwei oder drei Jahren fertig wird. Dann ist das unbebaute Grundstück schon vor dem Baubeginn mitversichert. Verletzt sich zum Beispiel ein Passant durch ein herabstürzendes Bauteil oder ein Kind beim Spielen auf der Baustelle, greift statt einer Privathaftpflichtversicherung meist nur eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie bietet Häuslebauern Versicherungsschutz bei Ersatzansprüchen Dritter – und tritt auch dann ein, wenn der Bauherr seine so genannten Verkehrssicherungspflichten verletzt, etwa weil er die Baustelle nicht ausreichend abgesichert hat. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann bei kleineren Um- oder Anbaumaßnahmen bereits in einem bestimmten Umfang in der Privat-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sein – oder kann für wenig Geld beim Versicherer als zusätzlicher Baustein mit höheren Deckungssummen angedockt werden. In jedem Fall lohnt sich eine Überprüfung des bestehenden Haftpflichtschutzes.

Neben den Haftungsrisiken gilt es aber auch, die für die meisten Menschen größte Investition des Lebens gegen Sachschäden abzusichern. Hierzu dient zunächst die Rohbauversicherung. Sie sichert das Haus in der Bauphase mindestens gegen Schäden ab, die durch Feuer – also Brand, Blitzschlag oder Explosion – entstehen können. Weil gerade ein Brand einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen kann, gilt die Rohbauversicherung als absolutes Muss – an dem Bauherren aber in der Regel sowieso nicht vorbeikommen. Denn die finanzierende Bank legt meist Wert auf ausreichenden Versicherungsschutz – auch schon in der Bauphase. Viele Versicherungsgesellschaften bieten deshalb die Option, eine Rohbauversicherung, die mindestens bis zu sechs Monate vor Fertigstellung des Gebäudes gilt, als kostenfreien Zusatzschutz im Rahmen der zeitlich anschließenden  Wohngebäudeversicherung abzuschließen.

Die Rohbauversicherung schützt zwar im Brandfall, nicht aber bei Schäden, die zum Beispiel durch Schlechtwetter- bzw. Naturereignisse entstehen. Eine Bauleistungsversicherung hingegen sichert den Bauherren in der Bauphase gegen unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen sowie am Baumaterial ab und tritt beispielsweise auch bei Diebstahl fest eingebauter Teile ein. Beschädigungen und Zerstörungen durch Vandalismus oder eindringendes Regenwasser bei extremen Starkniederschlägen sind ebenso abgedeckt wie solche durch Herstellungs- und Konstruktionsfehler. Tipp: Häuslebauer können die Prämien für die Bauleistungsversicherung anteilig auf Baufirmen und Handwerker umlegen.

Und was könnte sonst noch wichtig sein? Zum Beispiel die Bauhelfer-Unfallversicherung. Häufig packen beim Hausbau auch freiwillige Helfer mit an. „Bei einem Unfall ist zwischen einer privaten Unfallversicherung und der gesetzlichen Pflichtversicherung bei der Bau-Berufsgenossenschaft zu unterscheiden“, so Opalka vom Verband öffentlicher Versicherer. „Lässt sich der Bauherr vom Familien- und Freundeskreis unterstützen, dann gilt: Auch unbezahlte Helfer müssen bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft angemeldet werden – andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.“ Tipp: Da die gesetzliche Unfallversicherung der Bau-Berufsgenossenschaft nur eine Grundabsicherung bieten kann, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für den Bauherrn, seinen Ehepartner und die freiwilligen Helfer.


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