So am Straßenrand sehen sie ja schon idyllisch aus. Doch im Straßenverkehr können Wohnmobile durchaus zur Gefahr werden. Ob Neben der Spüle deponiertes Geschirr oder schlecht gesicherte Wasserkästen: Beim Unfall mit dem Wohnmobil gibt es reichlich „Munition“, die von hinten die Insassen vorne gefährden kann. Außerdem beunruhigend: Viele Wohnmobile haben zu schwache Bremsen – und sind häufig zusätzlich auch noch überladen.
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat Crashtests mit Wohnmobilen durchgeführt: http://bit.ly/UDV_Wohnmobil
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Hier können Sie das Bild in hoher Auflösung herunterladen.
Grüne Versicherungskarte: Hilfe bei Unfall im Ausland
Der Urlaub steht an, das Gepäck ist im Kofferraum verstaut: Kann nichts mehr schiefgehen, oder?
Leider doch: Wer mit dem Auto fährt, kann leider auch Ärger haben – zum Beispiel durch einen Autounfall.
Die grüne Versicherungskarte hilft beim Unfall im europäischen Ausland. Und mit dem Europäischen Unfallbericht gehen Sie sicher, dass auch bei Sprachbarrieren beide Parteien dasselbe dokumentieren.
Informieren Sie sich jetzt, was bei einem Unfall im Ausland zu tun ist.
Autounfall im Ausland: Autoversicherungen regulieren grenzüberschreitend
Ob unverschuldet oder nicht: Über die schönste Zeit des Jahres ziehen schnell finstere Wolken, wenn man im Ausland in einen Autounfall verwickelt wird. Dabei greift das Versicherungssystem auch über die Grenzen hinweg inzwischen meist gut – vor allem innerhalb der Europäischen Union hat sich hier in den vergangenen Jahren viel getan. Viele Punkte wurden vereinheitlicht, die Regulierung eines Schadens funktioniert nun viel schneller und unkomplizierter als vorher. Die Versicherungen führen zum Beispiel in jedem europäischen Land eigene Kontaktstellen, die sich direkt vor Ort um die Regulierung über die Autoversicherung bemühen.
Und doch kann so ein Unfall ganz schön anstrengend sein, denn Sprachbarrieren, Unsicherheiten beim Thema Versicherungsschutz und das Anstoßen der Schadensregulierung sorgen für Stress pur.
So sorgen Sie für einen Unfall im Ausland vor
- Grüne Versicherungskarte dabeihaben – und vor der Abreise checken, ob Ziel- und Transitländer miteingeschlossen sind
- Drucken Sie sich den Europäischen Unfallbericht fürs Handschuhfach aus (Download weiter unten)
- Über den Zentralruf der Autoversicherer (+49 40 300 330 300) stoßen Sie die Schadenregulierung auch aus dem Ausland an. Alternativ können Sie sich auch direkt an Ihren Versicherer wenden. Kunden der Gothaer erreichen unser Schaden-Service-Center täglich und rund um die Uhr unter: ( +49 30 5508-81508 )